Freitag, 27. September 2013

Dokumente und Wege bei Heirat mit einem Ausländer

Diesen Post wollte ich schon lange mal machen. Da unsere Hochzeit nun schon eine Weile her ist, kann es Lücken geben. Ich bitte dann um Nachsicht. Also:

-Visum aus der Deutschen Botschaft im Ausland. Kein Touristenvisum, sondern ein Heiratsvisum oder ein Sprachreisevisum (das haben wir benutzt)
-das Heiratsvisum bekommt man nur, wenn der Ausländer im Heimatland schon einen deutschen Sprachkurs Level A1 abgelegt hat
Ausländerbehörde und Standesamt:
-Krankenversicherung für den Ausländer in Deutschland muss abgeschlossen sein (Bescheinigung)
-gültiger Mietvertrag des deutschen Partners (Kopie)
-laufender Arbeitsvertrag des deutschen Partners (Kopie, dem Ausländer müssen etwa 600 € vom Lohn abgegeben werden können)
-Führungszeugnis des deutschen Partners
-Anschrift (mit Beglaubigung vom ausländischen Einwohnermeldeamt) des Ausländers im Heimatland, Geburtsurkunde, letzter Arbeitsvertrag oder Kontoauszug des Ausländers im Heimatland, Schul- und Ausbildungszeugnisse, Passkopie des Ausländers aus dem Heimatland. Diese Sachen müssen unbedingt alle von einem amtlich beglaubigten Dolmetscher übersetzt sein, das kann etwa 300 € kosten
-innerhalb des Visums muss standesamtlich in Deutschland geheiratet werden, dazu braucht man noch einmal beide Geburtsurkunden, die deutsche erweiterte Geburtsurkunde muss man noch mal besonders beim Standesamt beantragen, da eine einfache Geburtsurkunde nicht ausreicht, auch muss extra bestätigt sein, das beide Partner nicht verheiratet sind
-bei der Heirat muss ein amtlich bestätigter Dolmetscher anwesend sein
-mit Heiratsurkunde wieder zur Ausländerbehörde und 3-Jahresvisum beantragen, dazu nochmal gültigen Arbeitsvertrag des deutschen Partners und Mietvertrag des deutschen Partners mitbringen
-den Ausländer bei der Krankenkasse in Deutschland familienversichern (dabei bekommt man eine Sozialversicherungsnummer) und auch für eine Steuernummer vom Finanzamt sorgen
-eigenes Bankkonto in Deutschland für den Ausländer anlegen, denn vielleicht werden Unterhaltsüberweisungsbelege verlangt
-innerhalb des 3-Jahresvisum sollte man den Sprachkurs bis Level B2 machen (der wird vom Staat finanziert!) und auch einen Einbürgerungskurs machen
-für die permanente Aufenthaltserlaubnis braucht man diese Abschlüsse und nochmal Arbeits- und Mietvertrag des deutschen Partners
-innerhalb des 3-Jahresvisums darf keiner der beiden Partner Geld vom Arbeitsamt oder Sozialamt beantragen!
-bei der permanenten Aufenthaltserlaubnis darauf achten, daß auch der deutsche bzw. der richtige Name eingetragen wird, der auf der Heiratsurkunde steht
-sowohl das 3-Jahresvisum als auch die permanente Aufenthaltgenehmigung gelten als Arbeitserlaubnis, also so schnell wie möglich in den Bewerbungsprozess einsteigen (dazu kann sich der Ausländer zwar arbeitssuchend melden, aber innerhalb der 3 Jahre dürfen eben keine Leistungen (Arbeitslosengeld ALG oder Sozialhilfe) beantragt werden !!!)
-Das Arbeitsamt bietet kostenfreie berufsbezogene Deutschkurse mit Praktika an
-Für eine deutsche Einbürgerung muss mindestens einer der beiden einen permanenten Arbeitsvertrag haben, befristet reicht nicht.
-Selbstständige müssen länger auf die Einbürgerung warten als Angestellte
-Die Einbürgerung beantagt man bei der Ausländerbehörde, dort bekommt man noch mal eine Liste von Dokumenten, die man besorgen muss, wie etwa den Rentenbescheid, Arbeitsverträge etc.
-Die Einbürgerung kann bis zu 2 Jahre dauern, also Geduld haben und alle 3-4 Monate mal nachfragen, wie der Prozess vorangeht. Manchmal laufen Dokumente ab, wie Reisepass-Kopien, diese rechtzeitig nachreichen!
-Bei der Begründung, warum man in Deutschland wohnen will, braucht man im Antragsformular nicht zu erfinderisch sein, "Ich möchte mit meinem deutschen Partner zusammensein." "Ich kann mich in Deutschland beruflich entfalten." "Nach 8 Jahren empfinde ich Deutschland als meine Heimat." reicht.

Knifflige Fragen der theoretischen Führerscheinprüfung

Hier eine Liste der Antworten auf Fragen, bei denen ich falsch lag. Vielleicht ist es Euch ja eine Hilfe bei eurer Prüfungsvorbereitung! Die theoretische Prüfung in Dresden findet übrigens im Dekra-Gebäudekomplex Köhlerstr./Hauboldstr. statt. Dort fährt der Bus Nr. 66 hin (Haltestelle Gamigstr.). Mitbringen muss man die Ausbildungsbestätigung von der Fahrschule und den Personalausweis. Ich werde auch noch nen Taschenrechner mitnehmen.

-An Baustellen muß nicht mit Verkehrspolizisten gerechnet werden
-Alkoholverbot im Auto besteht nur für Fahrer unter 21 und während der Probezeit
-Beim Einbiegen vom Grundstück auf die Fahrbahn zuerst auf die Fußgänger achten, nicht auf den Straßenverkehr
-Vor und hinter Kreuzungen, Einmündungen, Fußgängerüberwegen und Andreaskreuz 5 m Parkverbot, innerorts
-hinter dem Zebrastreifen darf geparkt werden
-Andreaskreuz außerorts 50 m Parkverbot
-Vor und hinter Haltestellenschild 15 m Parkverbot
-Vorfahrtsstraße außerorts: Parkverbot  
-Parkabstand zum Fahrstreifen: 3m
-Parken auf besonders gekennzeichneten Gehwegen: bis 2,8 t
-Parken in 2.ter Reihe nur Taxis, sonst niemals
-Parkscheibe: volle Stunde der Ankunftszeit einstellen
-Rechts vor links gilt nicht am Ende von verkehrsberuhigtem Bereich
-Kreisverkehr mit Nebenstraßenschild: beim Einfahren nicht blinken, beim Ausfahren blinken, im Kreis ist Vorfahrt
-Im Kreisverkehr ist Parken verboten, die Verkehrsinsel darf überfahren werden, wenn das Fahrzeug zu breit ist
-bei zweiachsigem Anhänger nimmt Beschleunigungsvermögen ab
-Dachlast bei Dachgepäckträger wird nicht durch Angaben im Fahrzeugschein begrenzt
-Bei Stoppschildern immer zuerst nach der Ampel schauen: bei Grün nicht anhalten
-Stoppschild oder Ampel immer an der Haltlinie halten-Mindestabstand von Ampel, Andreaskreuz und Stoppzeichen, wenn diese verdeckt würden: 10m 
-Quadratisches blaues Schild mit Pfeil geradeaus: Einbahnstraße
-Rundes blaues Schild mit weißer Zahl: Mindestgeschwindigkeit, Fahrzeug muß mindestens so schnell sein
-Blaues Viereckiges Schild, weiße Zahl: Richtgeschwindigkeit, keine Mindestgeschwindigkeit
-schwarzes Ausrufezeichen in rotem Dreieck: Gefahrstelle zwischen 150 und 250 m
-Antischlupfregelung: verhindert, daß die Räder beim Anfahren durchdrehen, verhindert seitliches Wegrutschen
-Überholverbot an unübersichtlichen Straßenstellen
-Wild im Fernlicht: Abblenden, bremsen und hupen
-LKW 3t Autobahn höchstens 80 km/h  mit Anhänger
-zugeparkte Vorfahrtsstraße überqueren: langsam vortasten, nicht schnell darüber fahren
-linker Fahrstreifen Autobahn: Zur Überholung und solange noch jemand vor einem auf dem linken Streifen fährt
-Starker Wind auch gefährlich beim Vorbeifahren an Waldschneisen
-Bahnübergang ohne Andreaskreuz: Horchen und Beobachten
-Andreaskreuz mit rotem Pfeil nach rechts: Rechtsabbieger müssen warten, geradeaus Fahrende nicht
-Richtgeschwindigkeit 130: Autobahn, außerorts wenn Fahrstreifen baulich getrennt sind oder 2 Fahrstreifen für jede Richtung da sind (insgesamt 4)
-Höchstgeschwindigkeit 100 km/h außerorts PKW, ein Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung
-Umweltzone: Feinstaubplakette oder Sonderrechte für Fahrzeug
-Hauptuntersuchung: aller 2 Jahre
-Bus Haltestelle Warnblinklicht: Schrittgeschwindigkeit für beide Fahrtrichtungen ! warten wenn nötig! , mit Abstand überholen und nicht überholen, solange noch fährt
-Unfallstelle: zuerst absichern!
-Parkscheibe: bei defekter Parkuhr ja, bei eingeschränktem Halteverbot nicht
-Halten verboten: an Taxiständen, auf der Fahrbahn mit Markierungen, auf Fahrbahnen mit Seitenstreifen
-auf Seitenstreifen außerorts ist halten und Parken erlaubt (Landstraße), aber auch die langsamen Fahrzeuge sollen dort fahren
-Austausch Bremsflüssigkeit: damit die Bremse bei hoher Belastung funktionstüchtig bleibt und wegen Wasseranteil
-Lichthupe zum Überholen Außerorts am Tage und in der Dunkelheit
-Ladung vorn über Fahrzeug nicht mehr als 50 cm ab 2,5 m Höhe (unterhalb gar nicht), nach hinten 1m ungekennzeichnet
-Profiltiefe Reifen: mindestens 1,6 mm
-technische Veränderung: Begutachtung mitführen oder Fahrzeugpapiere berichtigen lassen
-Wenden verboten auf Kraftfahrstraßen
-rot-weisse Warntafeln: Fahrzeug mit Überbreite oder Anhänger, innerhalb von Ortschaft auf Fahrbahn abgestellt
-Fahrstreifenwahl frei innerorts: bis 3,5 t
-40km/h, 40m Ampelabstand grüngelb: Anhalten!
-Achtung, Gegenverkehr-Schild: Mit Blendung in der Nacht rechnen
-Baustellenschild, 100m: Baustelle beginnt in 100 m
-Autobahn Rettungsfahrzeugstreifen: zwischen linkem und mittlerem Fahrstreifen
-Gefahr in der Kurve: durch Bremsen und Beschleunigen
-M+S Winterreifen: zulässige Höchstgeschwindigkeit für diese Reifen darf nicht überschritten werden, Luftdruck höher als beim Sommerreifen (0,2 bar)
-Bei gefährliche-Kurve-Schild ist nicht mit Querverkehr vor der Kurve zu rechnen
-Reaktionsweg in m: Geschwindigkeit x 3 / 10
-Formel Bremsweg (v/10 x v/10)
-Formel Gefahrenbremsung (v/10 x v/10)/2
100 km/h, 1s Reaktionszeit: 130 m Bremsweg
20m: Ab 50km/h Bremsweg zu kurz
80km/h: 2s-Abstand halten
-Einseitige Reifenabnutzung Vorderachse: Achslenker verbogen oder Spureinstellung
-PKW mit Vorderradantrieb bricht in Kurve nach vorne aus
-Rückwärtsfahren braucht kein Warnblinklicht
-Beim Linksabbiegen rechte Fahrlinie einhalten, aber in der Einbahnstraße linke Fahrlinie einhalten
-Linksabbiegen: Bei Gegenverkehr “verzichtet man auf die Vorfahrt um die Kreuzung nicht zu verstopfen”
-hintereinander links abbiegen: bei Fahrbahnmarkierungen und wenn der Entgegenkommende es will
-bei voreinander Linksabbiegen ist keine Blockierung der Kreuzung wahrscheinlich 
-Haftpflichtversicherung erloschen: Fahrzeug abmelden (!) und nicht mehr benutzen
-Ladefläche LKW: Personen erlaubt, nur wenn sie dort notwendige Arbeiten durchführen
-Im Tunnel: Warnblinklicht und 5m Abstand zum Vordermann
-Tunnelbrand: Tunnelüberwachungzentrale anrufen, Fluchtweg suchen, andere warnen
-verengte Fahrbahn: dem Gegenverkehr Vorrang einräumen, Reißschlussverfahren
-Gegenverkehr: wer den roten Pfeil hat, muss warten
-Gefälle: nach rechts abfallend
-Steigung: nach links abfallend
-stockender Verkehr : Bushaltestellen mit Zickzacklinien müssen nicht freigehalten werden, Einmündungen ja
-Mindest- und Höchstgeschwindigkeit nicht verwechseln, auf das Wort “nur” besonders achten
-Reaktionsweg und Bremsweg nicht verwechseln
-Fußgängerzonen dürfen auch als Anlieger nicht befahren werden
-auflaufgebremster Anhänger: es gibt keine “Rückfahrsperre”, aber manchmal kann man nicht rückwärts fahren
-Schneeketten: maximal 50 km/h
-Reitweg: "ein Weg, den die Reiter zu benutzen haben"
-Stadtverkehr 50 km/h 15m Abstand drei PKW-Längen
-Leute mit Warnweste: immer warten
-hoher Kraftstoffverbrauch auch bei defekter Zündanlage
-Lenkgetriebe hat auf die Bremsrichtung keinen Einfluß
-Störung des Verkehrsfunks kann keine Gefährdung verursachen
-Schild: Mofa in rotem Kreis, Mofa verboten
-Leermasse 1900, Gesamtmasse 2400, Anhängelast 1500: Anhänger 1000 kg
-Bei Airbag darf kein nach hinten gerichteter Kindersitz angebracht werden
-5 jähriges Kind: auf Kindersitz, Kindersitz muss auch für Sitz geeignet sein
-11 jähriges Kind 140 cm: Sitzerhöhung, Dreipunktgurt
-durch einseitiges Bremsen kann ABS nicht ausfallen
-doppelte Geschwindigkeit, Fliehkraft vierfach
-Fussgängerweg ist kein verkehrsberuhigter Bereich
-Mitführen: Fahrzeugschein und Führerschein
-Lenkrad flattert: Stoßdämpfer, Federung, Räder können defekt sein
-verkehrssicherer Zustand: auch der Fahrer ist verantwortlich, nicht nur der Halter
-Drängler: Abstand zu vorausfahrendem LKW vergrößern
-30 km/h mehr : 35% mehr Kraftstoffverbrauch
-30 km/h Tempounterschied (100-70): 800m Überholweg
-Ladung kennzeichnen: vorn weißes Licht, nach hinten rotes Licht, das rote Licht darf nicht höher als 1,5m hängen
-Fernlicht: Schalterstellung, blaues Licht
-Nebelschlußleuchte erkennt man an gelber Kontrollleuchte
-Kontrollleuchte des Blinkers: Glühlampe ist defekt, Blinkschalter nicht
-Kontrollleuchte Airbag: nur Werkstatt aufsuchen
-Alle Leuchten außer Scheinwerfer müssen wiederholt werden, wenn sie verdeckt sind
 -Fahrzeug verkauft: Namen und Anschrift des Käufers an Zulassungsstelle
-bei grünem Linksabbiegerpfeil hat der Gegenverkehr keine Vorfahrt
-Auf Autobahnparkplatz ist nicht mit Gegenverkehr zu rechnen, aber mit Rutschgefahr
-auch bei stehendem Fahrzeug mit laufendem Motor darf nicht mit Handy telefoniert werden
-Beim Abschleppen kann es zur Beschädigung des Katalysators kommen
-umweltschonendes Fahren ist auch vorausschauendes Fahren
-Abblendlicht am Tag ist nicht, um besser zu sehen, sondern nur, um besser gesehen zu werden
-HU auch im Fahrzeugschein eingetragen
-Motorräder dürfen in Umweltzonen fahren
-LKW 3t außerorts 100 km/h
-Die Sicht kann auch durch Ladung beeinträchtigt sein
-Am Bahnübergang im Dunkeln möglichst auf Standlicht schalten
-Dieselfahrzeug bleibt stehen: verstopfter Kraftstoffilter, aber nicht defekte Glühkerzen
-PKW mit Anhänger: es ist nicht auf 60 km/h Höchstgeschwindigkeit für Autobahn zu achten
-Zu Fußgängern muß kein Blickkontakt aufgenommen werden
-Oranger Abbiegepfeil: eine in Regel wenig befahrene Autobahnstrecke
-Anhänger einachsig: 4% Stützlast (600 kg : 24 kg)
-Autobahn, Nebel 50 m Sicht: höchstens 50 km/h
-Fernlicht muß nicht abgeblendet werden, wenn Fußgänger in gleicher Richtung vorausgehen
-Fahrverbot  an Sonn und Feiertagen 0-22 Uhr, LKW mit Anhänger, und LKW über 7,5 t
-Ball auf der Straße: nur Bremsen, nicht ausweichen
-Automatik-PKW: Bei Einlegen der Fahrstufe Beriebsbremse benutzen, keine Drehzahlerhöhung
-Anlaufgebremster Hänger: erhöhter Reifendruck ist keine Gefährdung
-PKW Verbot gilt auch für LKW, Motorradverbot nur für Motorräder
-Vignetten und Plaketten sind an die Innenseite der Frontscheibe zu kleben

-Ab einer Zuglänge von 7m ist ausserorts ein Überholabstand für andere Fahrzeuge freizulassen
-Fahrzeug zieht nach links: abgefahrener Hinterreifen keine Ursache
-an laufenden Parkuhren darf geparkt, aber nicht gehalten werden (wahrscheinlich wegen Blockierung des Parkplatzes?)
-ABS hilft bei glatter Fahrbahn, vermindert nicht die Kippgefahr bei Bremsen in der Kurve

-Nebelschlußleuchte erst unter 50 m Sichtweite
-Mit Notrad darf nur 80 km/h gefahren werden

-Autobahn Seitenstreifen: Halten verboten
-unerlaubte Veränderungen am Fahrzeug führen zu Punkten, Bußgeld, Ende Versicherungsschutz