Freitag, 27. September 2013

Dokumente und Wege bei Heirat mit einem Ausländer

Diesen Post wollte ich schon lange mal machen. Da unsere Hochzeit nun schon eine Weile her ist, kann es Lücken geben. Ich bitte dann um Nachsicht. Also:

-Visum aus der Deutschen Botschaft im Ausland. Kein Touristenvisum, sondern ein Heiratsvisum oder ein Sprachreisevisum (das haben wir benutzt)
-das Heiratsvisum bekommt man nur, wenn der Ausländer im Heimatland schon einen deutschen Sprachkurs Level A1 abgelegt hat
Ausländerbehörde und Standesamt:
-Krankenversicherung für den Ausländer in Deutschland muss abgeschlossen sein (Bescheinigung)
-gültiger Mietvertrag des deutschen Partners (Kopie)
-laufender Arbeitsvertrag des deutschen Partners (Kopie, dem Ausländer müssen etwa 600 € vom Lohn abgegeben werden können)
-Führungszeugnis des deutschen Partners
-Anschrift (mit Beglaubigung vom ausländischen Einwohnermeldeamt) des Ausländers im Heimatland, Geburtsurkunde, letzter Arbeitsvertrag oder Kontoauszug des Ausländers im Heimatland, Schul- und Ausbildungszeugnisse, Passkopie des Ausländers aus dem Heimatland. Diese Sachen müssen unbedingt alle von einem amtlich beglaubigten Dolmetscher übersetzt sein, das kann etwa 300 € kosten
-innerhalb des Visums muss standesamtlich in Deutschland geheiratet werden, dazu braucht man noch einmal beide Geburtsurkunden, die deutsche erweiterte Geburtsurkunde muss man noch mal besonders beim Standesamt beantragen, da eine einfache Geburtsurkunde nicht ausreicht, auch muss extra bestätigt sein, das beide Partner nicht verheiratet sind
-bei der Heirat muss ein amtlich bestätigter Dolmetscher anwesend sein
-mit Heiratsurkunde wieder zur Ausländerbehörde und 3-Jahresvisum beantragen, dazu nochmal gültigen Arbeitsvertrag des deutschen Partners und Mietvertrag des deutschen Partners mitbringen
-den Ausländer bei der Krankenkasse in Deutschland familienversichern (dabei bekommt man eine Sozialversicherungsnummer) und auch für eine Steuernummer vom Finanzamt sorgen
-eigenes Bankkonto in Deutschland für den Ausländer anlegen, denn vielleicht werden Unterhaltsüberweisungsbelege verlangt
-innerhalb des 3-Jahresvisum sollte man den Sprachkurs bis Level B2 machen (der wird vom Staat finanziert!) und auch einen Einbürgerungskurs machen
-für die permanente Aufenthaltserlaubnis braucht man diese Abschlüsse und nochmal Arbeits- und Mietvertrag des deutschen Partners
-innerhalb des 3-Jahresvisums darf keiner der beiden Partner Geld vom Arbeitsamt oder Sozialamt beantragen!
-bei der permanenten Aufenthaltserlaubnis darauf achten, daß auch der deutsche bzw. der richtige Name eingetragen wird, der auf der Heiratsurkunde steht
-sowohl das 3-Jahresvisum als auch die permanente Aufenthaltgenehmigung gelten als Arbeitserlaubnis, also so schnell wie möglich in den Bewerbungsprozess einsteigen (dazu kann sich der Ausländer zwar arbeitssuchend melden, aber innerhalb der 3 Jahre dürfen eben keine Leistungen (Arbeitslosengeld ALG oder Sozialhilfe) beantragt werden !!!)
-Das Arbeitsamt bietet kostenfreie berufsbezogene Deutschkurse mit Praktika an
-Für eine deutsche Einbürgerung muss mindestens einer der beiden einen permanenten Arbeitsvertrag haben, befristet reicht nicht.
-Selbstständige müssen länger auf die Einbürgerung warten als Angestellte
-Die Einbürgerung beantagt man bei der Ausländerbehörde, dort bekommt man noch mal eine Liste von Dokumenten, die man besorgen muss, wie etwa den Rentenbescheid, Arbeitsverträge etc.
-Die Einbürgerung kann bis zu 2 Jahre dauern, also Geduld haben und alle 3-4 Monate mal nachfragen, wie der Prozess vorangeht. Manchmal laufen Dokumente ab, wie Reisepass-Kopien, diese rechtzeitig nachreichen!
-Bei der Begründung, warum man in Deutschland wohnen will, braucht man im Antragsformular nicht zu erfinderisch sein, "Ich möchte mit meinem deutschen Partner zusammensein." "Ich kann mich in Deutschland beruflich entfalten." "Nach 8 Jahren empfinde ich Deutschland als meine Heimat." reicht.

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